Grundwissen über Wärmelieferverträge für Biogas- und Biomasseheizanlagen in kompakter Form vermittelt das Centrale Agrar-Rohstoff-Marketing- und Energie-Netzwerk (CARMEN) im Rahmen einer Webkonferenz, die in Kooperation mit dem Fachverband Biogas (FvB) und dem Fachverband Holzenergie (FVH) am 18. Mai ab 10 Uhr stattfindet. Betreiber kleinerer Anlagen sollten über ein Grundwissen hinsichtlich der umfangreichen Rechtsvorschriften verfügen, um zusammen mit einem fachkundigen Rechtsbeistand einen individuellen Liefervertrag erstellen zu können, heißt es in einem Hinweis auf das Online-Format. Aber auch größere Wärmekunden sollten sich mit dem Regelwerk auseinandersetzen. So müsse beispielsweise geklärt sein, ob ein Betreiber dem Vergaberecht unterliege und die Wärmelieferung deshalb ausgeschrieben werden müsse. Die Webkonferenz richtet sich CARMEN zufolge insbesondere an die Betreiber und Kunden von Biogas- und Biomasseanlagen sowie alle fachlich Interessierten. Der Tagungsbeitrag beträgt 50 Euro; für Mitglieder des Netzwerks, für Vertreter bayerischer Behörden und Studierende gilt ein ermäßigter Beitrag von 40 Euro. Die Anmeldung erfolgt online über
Übertragen Sie diesen Termin in ihren Kalender:
Termin herunterladen (bitte einloggen)